Oftmals ist die Gewissheit, Recht zu haben, alleine nicht ausreichend.
Zu Beginn jeder Tätigkeit steht daher die eingehende Beratung und umfassende Kontrolle Ihrer Ansprüche.
Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Anliegen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und aktuellen Rechtssprechung sorgfältig geprüft sowie alle weiteren Fragen, z.B. zu Höhe, Umfang und Durchsetzbarkeit geklärt.
Natürlich gehört zu einer solchen Beratung auch, über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit vollständig, transparent und nachvollziehbar infomiert zu werden, egal ob es sich um streitwertabhängige Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) handelt oder um eine individuelle Honorarvereinbarung.
Selbstverständlich kläre ich Sie auch über die Voraussetzungen zur Beantragung von Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auf.