Familienrecht
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind alle Fragen, die sich für Eheleute/Partner im Rahmen einer Trennnung oder Scheidung ergeben.
So ist beispielsweise zu klären, ob und wenn ja in welcher Höhe und wie lange Unterhaltsansprüche bestehen. Wer trägt Unterhalt, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind? Wie und in welchem Umfang regele ich das Umgangsrecht? Welche Voraussetzungen liegen dem elterlichen Sorgerecht zu Grunde, welche Rechte und Pflichten ergeben sich? Was muss ich im Hinblick auf gemeinsames /alleiniges Vermögen beachten, welche Regelungsmöglichkeiten habe ich? Wann kann ich mich scheiden lassen? Wie funktioniert der Versorgungsausgleich, welche Anwartschaften sind hiervon betroffen? Wie einige ich mich betreffend Hausrat?
Dies ist eine Auswahl an Fragen, die sich in einer oftmals schwierigen und von Änderungen betroffenen Lebenssituation stellen. In einer solchen Situation ist eine vertrauensvolle, verlässliche und umfassende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen unerlässlich. Dies kann zum einen die Realisierung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung, zum Beispiel dem Abschluss einer individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, sein. Ist ein solches Vorgehen nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr unberechigter Forderungen.
Meine familienrechtliche Tätigkeit umfasst auch weitere Bereiche wie Vaterschaftsfeststellungs- und Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Sehr häufig sind Konstellationen, die Unterhalt für bedürftige Angehörige betreffen, so zum Beispiel Elternunterhalt.
Ich berate und vertrete Sie in allen diesen Fragen umfassend sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Kauf- und Werkvertragsrecht
Ich nehme Ihre Interessen insbesondere bei Rechtsproblemen wahr, die aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, einem Kernbereich des Zivilrechts, entstehen.
Meine Tätigkeit umfasst zum einen die zeitnahe und konsequente Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Forderungen gegenüber dem Schuldner, sei es außergerichtlich oder im Rahmen eines Mahn-/Klageverfahrens oder durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ferner beinhaltet meine Tätigkeit alle Aspekte, die aufgrund von Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen entstehen, also beispielsweise bei Nichtleistung, Schlechtleistung etc. pp.. Dies betrifft vielfach auch die Rechtsgeschäfte, die durch Vertragsabschlüsse im Internet zu Stande kommen. Ich vetrete Ihre Interessen in diesen Fällen durch die konsequente Geltendmachung von Mängelbeseitigungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sei es außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.
Medizinrecht
Ein weiterer Interessenschwerpunkt ist die rechtliche Vertretung im Bereich des Medizinrechts. Hierunter sind alle Rechtsnormen insbesondere aus den Bereichen des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts zu verstehen, die einen Bezug zur Medizin aufweisen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Gerichtsentscheidungen, die die Grundlage für die verschiedenen Gebiete bilden.
Meine anwaltliche Tätigkeit richtet sich insbesondere auf Fragen der Arzthaftung und hiermit einhergehende Ansprüche auf Schmerzensgeld- und Schadenersatz nach ärztlichen Behandlungsfehlern. Dies beinhaltet die sorgfältige Prüfung des Sachverhalts, die Einschätzung von Beweisfragen und die Auswahl der optimalen Vorgehensweise. Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich, zum Beispiel gegenüber Versicherungen, als auch selbstverständlich in allen gerichtlichen Verfahren.
Darüber hinaus berate ich Sie in allen Vergütungs- und Abrechnungsfragen betreffend die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und allen sonstigen Rechtsfragen, die aus dem Bereich Medizinrecht resultieren.
Weitere rechtsgebiete
Natürlich bearbeite ich Mandate auch aus anderen Rechtsbereichen, so zum Beispiel aus dem Erbrecht oder dem Verkehrsrecht. Die obige Auflistung ist diesbezüglich nicht als abschließend zu verstehen. Allerdings ist es nicht möglich, jedes Rechtsgebiet zufriedenstellend und mit der notwendigen Sachkunde zu bearbeiten. Daher besteht eine klare Begrenzung der Tätigkeitsbereiche, die von mir übernommen werden. Führt eine Beratung zu einem solchen Ergebnis steht jedoch ein weitreichendes Netzwerk von Kollegen zur Verfügung, auf das zurück gegriffen werden kann, so dass eine umfassende weitergehende Beratung erfolgen kann.